Landtag: Zulage für Notfallsanitäter statt Erschwerniszuschlag
Mit Veröffentlichung des „Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ ist die Geschichte einer (Erschwerniszuschläge bzw.) Zulage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter um ein Kapitel länger. Ab August 2023 wird nun das neue Gesetz in Kraft treten, nachdem „Beamtinnen und Beamte des feuerwehr-technischen Dienstes, die eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Notfall-sanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ besitzen“ eine Zulage in Höhe von 20€ je 24-Stunden-Schicht erhalten. Bei geringerer Schichtdauer, wird die Zulage anteilig gewährt.
Der Fachvorstand Feuerwehr von ver.di NRW hat die Regelung von Anfang an kritisch gesehen. Anstatt einen Zuschlag oder eine Zulage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter einzuführen, fordert ver.di flächendeckend das KGST-Gutachten zur Besoldung umzusetzen und die Stellen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern nach A9 zu bewerten.
Der ver.di Fachvorstand Feuerwehr fordert die Politik auf endlich die Feuerwehrzulage auf 250€ im Monat und den DUZ für Nachtstunden auf 2,50€/h, mit entsprechender grundsätzlicher Dynamisierung bei entsprechenden Besoldungsanpassungen, zu erhöhen.
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