Feuerwehr

Erlass des Innenministeriums NRW

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Erlass des Innenministeriums NRW

Mit Erlass vom 18. Januar 2023 hat das Innenministerium nunmehr als „Übergangsregelung“ bis zum 31.12.2023 den Kommunen in NRW die Möglichkeit eingeräumt, die Anwärtersonderzuschläge wie bisher befristet weiterzuzahlen.

Das bedeutet für die Beamtenanwärter*innen in der Laufbahngruppe 1.2, dass ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 90% des Anwärtergrundbetrags durch die jeweiligen Kommunen ausgezahlt werden kann.

Eine gesetzliche Regelung steht allerdings noch aus.

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